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ÖKV - Prüfungsordnung für Therapiehunde –Teams
Prüfungsunterlagen
Folgende Unterlagen sind am Tag der Eignungsprüfung vorzulegen:
- Zahlungsbeleg der Prüfungsgebühr
- Original Ahnentafel (bei Rassehunden mit FCI-Papieren)
- Leistungsheft
- Impfpass mit gültigen Impfungen
(Zwingend ist der Nachweis einer gültgen Tollwutmpfung bzw. aktuelle Impftiterbestmmung) - Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage)
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer Verbandskörperschaft des ÖKV
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Folgende Unterlagen sind am Tag der Abschlussprüfung vorzulegen:
- Zahlungsbeleg der Prüfungsgebühr
- Original Ahnentafel (bei Rassehunden mit FCI-Papieren)
- Leistungsheft
- Impfpass mit gültigen Impfungen
(Zwingend ist der Nachweis einer gültgen Tollwutmpfung bzw. aktuelle Impftiterbestmmung) - Nachweis der Mitgliedschaft in einer Verbandskörperschaft des ÖKV
- Haftpflichtversicherungsnachweis
(Mit Angabe von Name, Rasse, Chipnummer und Einsatzdefinition "Therapiebegleithund", Mindestdecksumme 1,5 Mio. Euro). - Zulassungsbestätigung zur Prüfung durch einen THT-Trainer/einer THT-Trainerin
Prüfungsgebühren
Eignungsprüfung € 60,-
Abschlussprüfung € 60,-
Ausbildung zum Therapiehund
Allgemeines
Der Hund steht zu jeder Zeit in der Eigenverantwortung des Hundeführers/der Hundeführerin. Der Richter/die Richterin bestimmt welche PrüfungshelferInnen bei der jeweiligen Übung eingeteilt werden, wobei der amtierende Richter/die amtierende Richterin das auch selbst durchführen kann. Weiters bestimmt der Richter/die Richterin bei welcher Übung und wann dem Hund Futter gegeben werden darf.
Haftpflicht
Der Eigentümer/die Eigentümerin eines Therapiehundes haftet für alle Personen- und Sachschäden die sein Therapiehund verursacht. Diese Prüfung schließt die Eigenverantwortung des Therapiehundeführers/der Therapiehundeführerin auch während eines Einsatzes nicht aus. Für ausreichenden Versicherungsschutz sind sowohl der Therapiehundeführer/die Therapiehundeführerin, als auch der Eigentümer/die Eigentümerin verantwortlich.
Zulassungsbestimmungen
An der Prüfung zum THT dürfen alle Hunde ohne Rücksicht auf Größe, Rasse oder Abstammung teilnehmen. Jeder Hund muss eindeutig identifizierbar sein. Die Identitätskontrolle wird vor jeder Prüfung durch den amtierenden Richter/die amtierende Richterin durchgeführt. Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate für die Eignungsprüfung und 24 Monate für die Abschlussprüfung. Die Ausbildungsdauer beträgt mind. 3 Monate zwischen EP und AP. Der HF muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Eignungsprüfung nach ÖKV-Richtlinien
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Eignungsprüfung:
- eine bestandene BH-Prüfung, eine gleichwertige oder höhere Prüfung.
Ausländische Prüfungen werden anerkannt, wenn die Leistungsanforderungen der Österreichischen Prüfungsordnung, vor allem im Hinblick auf die Überprüfung der Wesenseigenschaften entsprechen und die Prüfung in einem Mitgliedsverband der FCI abgelegt wurde. - Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate, der Hundeführer/der Hundeführerin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer Verbandskörperschaft des ÖKV
Bei der Eignungsprüfung werden folgende Fakten überprüft und beurteilt:
- die Identität des Hundes (Chipnummer, Tätowiernummer)
- die Gegenseitige Beziehung, Bindung und Harmonie zwischen Hundeführer/in und Hund
- die Unbefangenheit, das Wesen ( Verhalten dem Umfeld gegenüber, Aggressivität / Ängstlichkeit usw. ) und die Belastbarkeit des Hundes und des Hundeführers/der Hundeführerin ( Stresssituation usw. )
- die Sozialverträglichkeit
- Reizschwelle ( niedere / mittlere / hohe ), Aggressivität, Ängstlichkeit
- Gehorsam und Veranlagungen
- Motivierbarkeit
- Verhalten in verschiedenen Situationen, mit Geräten und mit Fremdpersonen
Zur Veranschaulichung des Ablaufs der Prüfung, hier einige typische Situationen:
- Eine Gruppe von Menschen, die miteinander laut sprechen, und stark gestikulierend, kommen dem Team entgegen und begrüßen sich. Der Hund wird von den fremden Personen gestreicheln, besonders im Bereich des Kopfes.
- Der Hund wird abgetastet, stürmisch Umarmt und die Schnauze wird umfasst und kurz festgehalten.
- Der Hund wird gebürstet und gefüttert.
- Der Hund wird von einer fremden Person zum Spielen aufgefordert und anschießend vom HundeführerIn zu sich gerufen.
- Der Hund wird von mehreren Personen bedrängt und angeschrien.
- Der Hund wird mit lauten, ungewohnten Geräuschen und ungewöhnlichen Bewegungsmustern konfrontiert
- Der Hund begegnet Menschen mit Rollstuhl und Krücken.
- Der Hund begegnet anderen Menschen mit deren Hunden.
Alle Details zur Eignungsprüfung, finden Sie in der ÖKV - Prüfungsordnung für Therapiehunde –Teams
Abschlussprüfung nach ÖKV-Richtlinien
Die Ausbildung zum THT endet mit der Abschlussprüfung nach den Richtlinien des ÖKV (Österreichischer Kynologenverband). Sie umfasst einen theoretischen (schriftlich oder mündlich) und einen praktischen Teil.
Voraussetzungen zu dieser Prüfung sind:
- mindestens eine vom ÖKV anerkannte BH oder eine höhere Prüfung
- positiv absolvierte Eigungsprüfung
- das Mindestalter des Hundesbeträgt 24 Monate
- das Mindestalter des Hundeführers/der Hundeführerin beträgt 18 Jahre
- Mitgliedschaft des Hundeführers/der Hundeführerin in einer Verbandskörperschaft des ÖKV
- mindestens 6 bestätigte Trainingseinheiten aus Modul 1
- mindestens 6 bestätigte Trainingseinheiten aus Modul 2
- mindestens 1 Teilnahme an Modul 3 - Theorie
- 8 Einsätze in Einrichtungen
- Freigabe zur Prüfung durch die TrainerInnen
Weitere Voraussetzungen für die Therapiehunde Abschlussprüfung sind:
- ein Gesundheitszeugnis des Hundes
- ein gültiger EU-Impfpass
- ein Leistungsheft
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer Verbandskörperschaft des ÖKV
- der Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- die Identifizierbarkeit des Hundes (Chip- oder Tätowiernummer).
- das Mindestalter des Hundes beträgt 24 Monate
- das Mindestalter des Hundeführers/der Hundeführerin beträgt 18 Jahre
Bei der Abschlussprüfung werden folgende Fakten/Übungen überprüft und beurteilt:
- die Identität des Hundes (Chipnummer, Tätowiernummer)
- Überprüfung: Gesamteindruck des Teams
- Übung 1: Begrüßung einer Fremdperson und Reaktion auf einen fremden Hund
- Übung 2: Streicheln und Umarmen
- Übung 3: Ungewohnte Bewegungsmuster
- Übung 4: Umgang mit stark bewegungseingeschränkten Personen
- Übung 5: Absetzen und Ablegen mit Herankommen
- Übung 6: Überwachte Vereinsamung
- Übung 7: Handling des Hundes durch eine Fremdperson
- Übung 8: Umgang mit Rollstuhl-Benützern
- Übung 9: Personengruppe
- Übung 10: Freifolge
- Übung 11: Fremdspielen mit Abrufen
- Übung 12: Spiele mit dem Hund
Die Reihenfolge der einzelnen Aufgaben kann individuell gestaltet werden.
Alle Details zum Ablauf der Abschlussprüfung, finden Sie in der ÖKV - Prüfungsordnung für Therapiehunde –Teams
Jahresüberprüfung
Diese jährliche Überprüfung ist für den Einsatz bindend vorgeschrieben und muss innerhalb von 15 Monaten erfolgen. Jene THT die sich dieser Prüfung nicht stellen, verlieren ihre Einsatzberechtigung so lange, bis sie sich dieser Überprüfung unterzogen haben. Weiters hat diese Jahresüberprüfung nur Gültigkeit, wenn dasselbe Team, welches die THT – Abschlussprüfung absolviert hat, antritt. Ein geprüfter TH mit einem anderen Führer oder umgekehrt, ist nicht gestattet.
Alle Details zur Jahresüberprüfung, finden Sie in der ÖKV - Prüfungsordnung für Therapiehunde –Teams
Prüfungsgebühren
ÖKV Eignungsprüfung € 60,-
ÖKV Abschlussprüfung € 60,-
ÖKV Jahresüberprüfung € 60,-