Staatlich anerkannte Überprüfung durch das Messerli Forschungsinstitut

 

Allgemeines


Seit 1. Jänner 2015 hat das Sozialministerium das Messerli Forschungsinstut der Vetmeduni Vienna mit der Durchführung der Therapiebgeleithundeprüfung beauftragt. Dazu wurde die Prüfstelle für Therapiebegleithunde am Messerli Forschungsinstitut eingerichtet.

Gesetzliche Regelung

Therapiebegleithunde sind, ebenso wie Assistenzhunde, seit dem 01.01.2015 im §39a des Bundesbehindertengesetzes (BBG) (Link zu §39a Bundesbehindertengesetz) geregelt. Eine zusätzliche Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Link zur Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) führt die näheren Bestimmungen dieses Gesetzes aus.

Rundschreiben des Bundesministeriums für Bildung bezüglich des Einsatzes von Hunden in der Schule

Was ist ein Therapiebegleithund?

Im Gegensatz zum Assistenzhund, der stets bei einem Menschen mit Behinderung lebt und diesen in seinem Alltag unterstützt, begleitet der Therapiebegleithund seinen Halter/seine Halterin bei Tiergestützten Interventionen im Rahmen von pädagogischen, psychologischen und sozialintegrativen Angeboten für Menschen aller Altersgruppen mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten, wie auch bei gesundheitsfördernden, präventiven und rehabilitativen Maßnahmen. Die Definition des Therapiebegleithundes gemäß § 39a BBG lautet wie folgt: „Der Therapiehund ist ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die therapeutische Arbeit ausgebildeter und geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und ist Teil des therapeutischen Konzepts.“

Anerkennung eines Hundes als Therapiebegleithund

Damit ein Hund als Therapiebegleithund anerkannt wird, muss er die durch die Prüf- und Koordinierungsstelle des Messerli Forschungsinstituts durchgeführte Beurteilung positiv absolvieren. Die spezifischen Voraussetzungen wie auch alle wichtigen Informationen und Inhalte dieser Beurteilung sind in der Prüfungsordnung für die Beurteilung von Therapiebegleithundeteams durch das Messerli Forschungsinstitut, Veterinärmedizinische Universität Wien nachzulesen. Diese Beurteilung muss zur Aufrechterhaltung der Anerkennung jährlich wiederholt werden. Die Anmeldung zu dieser Beurteilung und deren Organisation erfolgt in der Regel durch den Ausbildungsverein bzw. die Ausbildungsstätte, in welchem bzw. welcher die Ausbildung des Therapiebegleithundes absolviert wurde.

 

Überprüfung (Erstantritt)


Voraussetzungen:

Das Mindestalter des Hundes zum Prüfantritt beträgt 24 Monate.

Die Beurteilung wird nur dann vorgenommen, wenn alle in der Prüfungsordnung aufgeführten Dokumente 14 Tage vor dem Prüfungsantritt von dem Ausbildungsverein bzw. der Ausbildungsstätte per Mail an die Prüfstelle des Messerli Forschungsinstituts gesendet wurden.
Das heißt: die vollständigen Unterlagen müssen uns spätestens 3 Wochen möglichst in digitaler Form (PDF) vor dem Prüfungstermin vorliegen.
Dazu zählen:

  • Nachweis der Absolvierung einer theoretischen Prüfung beim Ausbildungsverein.
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder äquivalent dazu der Dienstausweis bei im Bundesdienst befindlichen Hundehaltern/Hundehalterinnen.
  • Nachweis von mindestens 8 Assistenzeinsätzen in den letzten 12 Monaten vor dem Prüftermin in mind. 2 verschiedenen Institutionen mit mind. 2 verschiedenen Einsatzgebieten (z.B. Erwachsene, Kinder, etc.) unter Anleitung eines bereits geprüften erfahrenen Praxisanleiters.
  • Haftpflichtversicherung mit Angabe von Name, Rasse, Chipnummer und Einsatzdefinition „Therapiebegleithund“ durch den Versicherer mit einer Mindestdecksumme von 1,5 Mio Euro.
  • Aktueller Befunderhebungsbogen (inklusive negativem Kotbefund) zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Therapiebegleithunden zu den Richtlinien gemäß § 39a BBG (nicht älter als 6 Wochen) – Download siehe Homepage.
    Das Gesundheitszeugnis ist 6 Wochen gültig. Die Unterlagen müssen 14 Tage vor der Prüfung in der Vetcloud sein. Die Teilnehmer haben daher 4 Wochen Zeit um die Untersuchung durchführen zu lassen.
    Der Kotbefund an der Vetmed dauert, ab Eingang, in der Regel 1-2 Tage. Trotzdem sollten ein paar Tage mehr eingeplant werden.
  • Impfpass des Hundes
    (Zwingend ist der Nachweis einer gültgen Tollwutmpfung durch Vorlage des Impfpasses bei der Prüfung bzw. aktuelle Impftiterbestmmung.)

Zur Prüfung mitzubringen und vorzulegen sind zudem stets:

  • Aktueller Personalausweis zur Prüfung der HalterInnendaten.
  • Impfpass des Hundes

 

Natürlich sind auch Teams von anderen Ausbildungsstätten herzlich willkommen, bei uns eine Prüfung abzulegen.
Wir möchten allerdings darauf aufmerksam machen, dass die benötigten Unterlagen (siehe Checkliste) eigenverantwortlich zusammengestellt werden müssen und wir diese nicht auf Vollständigkeit überprüfen.
Die Prüfungsgebühr muss bei Anmeldung überwiesen werden, ansonsten wird die Meldung nicht an das Messerli Forschungsinstitut weitergeleitet.

 

Checkliste Messerli Erstantritt (PDF)

 

Jährliche Beurteilung (Nachkontrolle)

Voraussetzungen:

Die Beurteilung wird nur dann vorgenommen, wenn alle in der Prüfungsordnung aufgeführten Dokumente 14 Tage vor dem Prüfungsantritt von dem Ausbildungsverein bzw. der Ausbildungsstätte per Mail an die Prüfstelle des Messerli Forschungsinstituts gesendet wurden.
Das heißt: die vollständigen Unterlagen müssen uns spätestens 3 Wochen möglichst in digitaler Form (PDF) vor dem Prüfungstermin vorliegen.
Dazu zählen:

  • Nachweis von mind. 12 Einsätzen, bestätigt mit Datum und Dauer durch die jeweilige Institution/Einzelperson (üblicherweise durch ein Einsatzheft gegeben) bzw. eigene Honorarbelege.
  • Haftpflichtversicherung mit Angabe von Name, Rasse, Chipnummer und Einsatzdefinition „Therapiebegleithund“ durch den Versicherer mit einer Mindestdecksumme von 1,5 Mio Euro.
  • Aktueller Befunderhebungsbogen (inklusive negativem Kotbefund) zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Therapiebegleithunden zu den Richtlinien gemäß § 39a BBG (nicht älter als 6 Wochen) – Download siehe Homepage.
    Das Gesundheitszeugnis ist 6 Wochen gültig. Die Unterlagen müssen 14 Tage vor der Prüfung in der Vetcloud sein. Die Teilnehmer haben daher 4 Wochen Zeit um die Untersuchung durchführen zu lassen.
    Der Kotbefund an der Vetmed dauert, ab Eingang, in der Regel 1-2 Tage. Trotzdem sollten ein paar Tage mehr eingeplant werden.
  • Impfpass des Hundes
  • Nachweis von mind. 20 anerkannten Fortbildungsstunden im Ablauf von 2 Jahren, rollierend.

Zur Prüfung mitzubringen und vorzulegen sind zudem stets:

  • Aktueller Personalausweis zur Prüfung der HalterInnendaten.
  • Impfpass des Hundes

 

Natürlich sind auch Teams von anderen Ausbildungsstätten herzlich willkommen, bei uns eine Prüfung abzulegen.
Wir möchten allerdings darauf aufmerksam machen, dass die benötigten Unterlagen (siehe Checkliste) eigenverantwortlich zusammengestellt werden müssen und wir diese nicht auf Vollständigkeit überprüfen.
Die Prüfungsgebühr muss bei Anmeldung überwiesen werden, ansonsten wird die Meldung nicht an das Messerli Forschungsinstitut weitergeleitet.

 

Checkliste jähliche Beurteilung Messerli (PDF)

 

Anmeldungen


Es werden nur schriftliche Anmeldungen (per Email oder bervorzugt über die Online-Anmeldung) angenommen!

Pro Termin können maximal 12 Teams zu Prüfung antreten!

Bevorzugt behandelt werden Anmeldungen:

  1. Erstantritte von Teams, die bei uns in Ausbildung sind
  2. Nachkontrollen von Vereinsmitgliedern

Ansonsten erfolgt die Reihung nach Datum der Anmeldung.

 

Prüfungsgebühren


Erstantritt: 170,00 Euro plus 50,00 Euro Ausstellungsgebühr für das Zertifikat (= € 220,-)
Jährliche Beurteilung: 60,00 Euro
Für jeden weiteren Hund 50% Nachlass.
Die Verrechnung erfolgt über den Ausbildungsverein bzw. die Ausbildungsstätte.
Zusätzlich heben wir bei Messerli-Prüfungen für den Verwaltungsaufwand eine Gebühr von 10,00 Euro pro Hund ein.

Über uns...

Wir bieten eine umfassende Ausbildung zum Therapiebegleithunde-Team an. Offizieller Abschluss ist die Prüfung zum staatlich anerkannten Therapiebegleithund nach den Richtlinien des Messerli Forschungsinstitutes.
Unsere geprüften "Therapeuten auf vier Pfoten" sind bei ihren Einsätzen in sozialen Einrichtung, Schulen und als Lesehunde im Raum Salzburg und darüber hinaus unterwegs.

Wie finden Sie zu uns?

Sie sind an unserer Ausbildung interessiert, oder wollen unsere Therapiehunde Teams kennenlernen? Dann kontaktieren Sie uns bitte!

Anfahrt (SVÖ OG 10 Salzburg)

Anfahrt (Pfarrhof Baldehof)

Kontakt

Therapiehunde Salzburg (ZVR: 1186612543)
Dagmar Strasser